Fehlverhalten, Irrtümer und persönliche Fehler gehören zur Natur des Menschen und sind deshalb nichts Außergewöhnliches. Nichtsdestoweniger ist es von Zeit zu Zeit geboten, dass man sich bei Betroffenen oder gar Geschädigten des eigenen Fehlverhaltens entschuldigen muss. Um die Ernsthaftigkeit des eigenen Anliegens zu unterstreichen, ist es häufig notwendig, eine Entschuldigung schriftlich zu verfassen.